Mandantenbrief 2012/12

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Dezember 2012.

Der Bundesfinanzhof hält das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit aufgefordert. Wesentlicher Grund sei eine Überprivilegierung des Betriebsvermögens, die weit über das Gebotene und Zulässige hinausgehe.

Alle Steuerzahler dürfte darüber hinaus interessieren, dass der Begriff der Kinderbetreuung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs weit zu fassen ist. Die Folge: Aufwendungen für die Unterbringung in einem zweisprachig geführten Kindergarten sind grundsätzlich als Kinderbetreuungskosten abziehbar.

Umsatzsteuerzahler mit steuerfreien EU-Lieferungen dürften sich sicherlich freuen, dass die Finanzverwaltung bei den neuen Nachweisvorschriften offensichtlich etwas zurückrudert. Beispielsweise soll die vielfach kritisierte Gelangensbestätigung nur noch eine Nachweisoption sein, sodass alternative Nachweise gleichberechtigt möglich sind.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
Steuerberater

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Mandantenbrief 2012/11

ehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat November 2012.

Seit Jahren wird eine umfassende Reform des steuerlichen Reisekostenrechts gefordert. Nun hat das Kabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Vereinfachungen, aber auch einige Verschärfungen vorsieht. Im Falle der Zustimmung durch den Bundesrat bleibt rund ein Jahr Zeit für die Umsetzung, da die Reform erst ab 2014 zur Anwendung kommen soll.

Nachdem die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits mehrfach verschoben worden ist, soll das neue Verfahren nun mit Wirkung zum 1.1.2013 an den Start gehen - allerdings mit einer einjährigen Einführungsphase. Dies geht aus einem aktuellen Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfte darüber hinaus ein Gesetzentwurf interessieren, wonach die Entgeltgrenze bei Minijobbern ab 2013 von bisher 400 auf 450 EUR angehoben werden soll.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
Steuerberater

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Mandantenbrief 2012/10

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Oktober 2012.

Erben können die noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuererklärung ansetzen. So der Tenor einer steuerzahlerfreundlichen Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs.

Zahlen Vermieter nach dem Verkauf der Mietimmobile weiter Zinsen, weil der Erlös nicht zur vollständigen Tilgung des ursprünglich zur Finanzierung der Gebäudes aufgenommenen Darlehens ausreichte, können sie die Zinsen grundsätzlich als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Änderung seiner Rechtsprechung aktuell entschieden.

Bei Betriebsgründern, die für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen steuermindernden Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, ist zwar eine strenge Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich. Eine verbindliche Bestellung wird nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nicht zwingend verlangt.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass das Bundesfinanzministerium bei der Umsatzbesteuerung von Speisen von Imbissbuden offenbar einheitliche Regeln anstrebt. Unabhängig davon, ob man seine Currywurst und Pommes-Frites im Sitzen oder im Stehen verzehrt, soll der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
Steuerberater

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Mandantenbrief 2012/09

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat September 2012.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs zugestimmt. Für viele Arbeitnehmer wird die neue Berechnungssystematik beim Elterngeld für ab 2013 geborene Kinder aber keine Erleichterung, sondern finanzielle Nachteile bringen.

Vermieter sollten eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Blick haben. Danach können Bauzeitzinsen, die nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind, in die abschreibungsfähigen Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das Gebäude vermietet wird.

Rund 500.000 Unternehmen können zukünftig voraussichtlich weniger Angaben in ihrem Jahresabschluss machen. Dies sieht zumindest der Referentenentwurf zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz vor, den das Bundesministerium der Justiz aktuell an die Länder und die Verbände zur Stellungnahme versandt hat.

Wurden Umsatzsteuerzahler in 2011 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese wieder erstattet haben, muss der Antrag spätestens am 30.9.2012 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Eine Fristverlängerung ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgeschlossen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
Steuerberater

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Mandantenbrief 2012/08

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat August 2012.

Eigentümer selbst genutzter Immobilien dürfte interessieren, dass Aufwendungen für die Sanierung (z.B. Beseitigung von echtem Hausschwamm oder von unzumutbaren Geruchsbelästigungen) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können.

Für Freiberufler und Gewerbetreibende ist es wichtig zu wissen, dass Unterhaltsleistungen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums zu berechnen sind. Von dem hiernach zugrunde zu legenden Einkommen sind Steuerzahlungen grundsätzlich in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden.

Bereits seit Juli 2011 gelten bei der elektronischen Rechnungsstellung umsatzsteuerliche Vereinfachungen, sodass u.a. auch Rechnungen, die per E-Mail übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen können. Zu Detailfragen hat das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungsschreiben nun (endlich) Stellung bezogen.

Ab 2012 erfolgt beim Kindergeld keine Einkommensprüfung mehr. Gewisse Spielregeln sind indes weiterhin zu beachten, wenn volljährige Kinder in den Ferien oder in den vorlesungsfreien Wochen einen Ferienjob aufnehmen.

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Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
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Mandantenbrief 2012/07

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Juli 2012.

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. Das Gesetz umfasst 49 Änderungen in unterschiedlichen Steuerbereichen und soll im Wesentlichen am 1.1.2013 bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2013 in Kraft treten.

Die E-Bilanz wird wie geplant eingeführt. Dies hat das Bundesfinanzministerium aktuell mitgeteilt und darüber hinaus klargestellt, dass das technische Mittel der Auffangpositionen dauerhaft erhalten bleibt.

Für Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist sicherlich von Interesse, dass gleich drei Finanzgerichte entschieden haben, dass Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto noch nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen sind.

Für Umsatzsteuerzahler, die auch innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, ist es wichtig zu wissen, dass das Bundesfinanzministerium die Übergangsfrist für die neue Gelangensbestätigung erneut verlängert hat.

Arbeitnehmer dürfte interessieren, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann bis zu 1.250 EUR abziehbar sein können, wenn der Arbeitgeber für die Tätigkeit einen Poolarbeitsplatz zur Verfügung stellt.

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Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
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Mandantenbrief 2012/06

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Juni 2012.

Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gelten ab 2012 neue Grundsätze. Welche das sind, hat die Finanzverwaltung nun in einem aktuellen Schreiben erläutert.

Eheleute sollten im Blick haben, dass ein Gemeinschaftskonto zur Schenkungsteuerfalle werden kann. Zahlt nämlich ein Ehegatte hohe Beträge auf ein Gemeinschaftskonto ein, kann dies nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zu einer steuerpflichtigen Zuwendung an den anderen Ehegatten führen.

Vermieter von Ferienwohnungen dürfte eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen interessieren, wonach Verluste trotz vorbehaltener geringer Selbstnutzung typisierend anzuerkennen sind.

Für Unternehmer ist es sicherlich gut zu wissen, dass ein (steuermindernder) Investitionsabzugsbetrag auch nach erfolgter Investition geltend gemacht werden kann.

Arbeitnehmer haben nach neuer Rechtsauffassung nicht unbedingt eine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Finanzverwaltung hat nun Fälle aufgezeigt, in denen die Fahrtkosten steuerzahlerfreundlich nach Dienstreisegrundsätzen geltend gemacht werden können.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
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Mandantenbrief 2012/05

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Mai 2012.
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können.

Unternehmer sollten beachten, dass sie allein mit der Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die anhand der Daten des Lieferanten erstellt worden ist, nicht ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften dürfte die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Verlustabzugsbeschränkung bei einem schädlichen Beteiligungsverkauf interessieren. Danach können Gewinne, die bis zum unterjährigen Beteiligungsverkauf anfallen, mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software auch dann steuerfrei ist, wenn der Arbeitnehmer die Software auf einem privaten PC einsetzt. Bislang war nur die Nutzung auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers begünstigt. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass auch die Privatnutzung von Smartphones und Tablets steuerfrei ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kfm.
Johann Weindl
Steuerberater

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